
Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreie Dienstleistungen
Hier: Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung (Vermittlung)
(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
- Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
- Anlageberatung
- Anlagevermittlung
- Abschlussvermittlung
Zur Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung (Vermittlung)
Allgemeine Beschreibung
Die Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung wird auch als „beratungsfreies Geschäft“ bezeichnet. Dies deshalb, weil hierbei keine Empfehlung erteilt wird. Wir vermitteln Ihnen lediglich ein Geschäft über den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments. Dabei achten wir nicht darauf, ob dieses Geschäft ihren Anlagezielen oder ihrer Risikobereitschaft oder Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht. Es kommt lediglich darauf an, ob Sie über ausreichende Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, um die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verstehen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermittlung und Abschussvermittlung?
Der Unterschied zwischen Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung ist formal.
Bei der Anlagevermittlung leiten wir den von Ihnen bereits unterzeichneten Kauf- oder Verkaufsauftrag in Bezug auf ein Geschäft mit einem Finanzinstrument an den Empfänger der Erklärung weiter.
Bei der Abschlussvermittlung erteilen Sie uns eine Vollmacht, damit wir für Sie den Kauf- oder Verkaufsauftrag in Bezug auf ein Finanzinstrument gegenüber dem Empfänger erteilen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie uns beauftragen und bevollmächtigen, für ihr Wertpapierdepot bestimmte Kauf- oder Verkaufsorder zu erteilen.
In der Praxis werden die beiden Wertpapierdienstleistungen nicht unterschieden. In der Regel ist nur von einer „Vermittlung“ die Rede. Daher bezeichnen wir diese Dienstleistung im Folgenden auch nur als „Vermittlung“.
Was sind Finanzinstrumente?
Die „Vermittlung“ bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Anteile an Investmentfonds und
- Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermittlung als Wertpapierdienstleistung.
Weitere Erläuterungen zum Verständnis der Vermittlung
Ermittlung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen
Bei einer Vermittlung müssen Sie die aus dem Geschäft resultierenden wirtschaftlichen Risiken verstehen können. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage ermitteln. Welchen Wissensstand über die mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?
Wichtig zu wissen ist, was wir anders als bei der Anlageberatung nicht prüfen:
- Ihre finanziellen Verhältnisse sind nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, wie hoch Ihr Vermögen ist, über welches laufende Einkommen Sie verfügen und wie hoch Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen sind. Es kommt nicht darauf an, welche Wertschwankungen und Verluste Sie hinzunehmen in der Lage sind
- Ihre Anlageziele (zum Beispiel Altersvorsorge) sind nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, was Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen möchten.
- Ihr Anlagehorizont ist nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, wann Sie das angelegte Geld wieder benötigen.
- Ihre Risikobereitschaft ist nicht relevant. Wir prüfen daher nicht, welche Wertschwankungen Sie hinzunehmen, bereit und in der Lage sind.
- Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen sind nicht relevant. Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage zu berücksichtigen sind.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermittlungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt.
Prüfung der Angemessenheit
Bei der Vermittlung wird von uns nur die Angemessenheit der Anlage geprüft. Angemessen ist die Anlage, wenn Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ausreichen, dass Sie die mit dem vermittelten Finanzinstrument verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen. Dies ist eine rein interne Prüfung. Sie erhalten hierzu keine Bestätigung.
Was ist „reine Ausführung“ und „execution only“?
In der Praxis kommt die Vermittlung auch in der sog. „reine Ausführung“ vor, die auch als „execution only“ bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass bei der Vermittlung keine Angemessenheitsprüfung vorgenommen wird. Die Vermittlung ohne Prüfung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen ist aber nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Unter anderem muss die Initiative für die Vermittlung des jeweiligen Finanzinstruments ohne Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen von Ihnen ausgehen. Außerdem ist die Vermittlung ohne Angemessenheitsprüfung nicht bei sogenannten komplexen Finanzinstrumenten zulässig.
Welche Informationen erhalten Sie von uns über das vermittelte Geschäft?
Vor Durchführung der Vermittlung erhalten Sie von uns im Fall eines Auftrags zum Kauf eines Finanzinstruments ergänzende Informationen und Hinweise, soweit diese vorhanden sind (z.B. Produktinformationen, Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen).
Soweit Sie die Informationen über die Ausführung des Auftrags von dritter Seite (z.B. Depotbank) erhalten, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen eine nochmalige Information zu übermitteln. Das bedeutet, dass Sie von uns keine zusammenfassenden Berichte über die ausgeführten Aufträge erhalten.
Zur Laufzeit des Vermittlungsvertrages
Der Vertrag über die Vermittlung hat keine feste Laufzeit. In der Regel ist der Vertrag mit der Ausführung des konkreten Geschäfts erledigt. Sofern über einen längeren Zeitraum Vermittlungsgeschäfte beauftragt werden sollen, können wir einen entsprechenden Vertrag schließen. Diesen können Sie aber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann dann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Anlageberatungsvertrag vereinbart ist.
Zu den Kosten eines Vermittlungsvertrages
Über die Kosten der Vermittlung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das Gegenstand des Vermittlungsauftrags ist.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente.
Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermittlungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermittlungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermittlungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits vermittelten Geschäfte. Das heißt, dass die bis zum Widerruf für Sie auf Basis veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
- Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
- Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
- Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
Barrierefreiheit unserer Webseite
Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
- Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
Barrierefreiheit der Vermittlung
Abschluss eines Vertrages in Textform
Der Vermittlungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch andere Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Digitaler Abschluss eines Vertrages
Der Vermittlungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Vermittlungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:
- Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
- Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen: Sie beantworten Fragen zu Ihren finanziellen Verhältnissen. Diese Angaben sind notwendig, damit wir feststellen können, ob das vermittelte Geschäft angemessen ist.
- Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Sodann können Sie den Vermittlungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
- Depoteröffnung und Beginn der Vermittlung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig auf unterschiedlichen Endgeräten weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen Datenverlust zu erleiden.
Der digitalen Onboarding-Prozesses wird in der Regel von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.
Barrierefreiheit der Auskünfte
Bei den einzelnen Vermittlungen gewährleisten wir Barrierefreiheit wie folgt: Im Rahmen von persönlichen Gesprächen oder in Telefonaten erläutern wir mündlich, warum wir das konkrete Geschäft als angemessen erachten. Sofern die Vermittlungsvorschläge in Textform elektronisch übermittelt werden, sind die Dokumente so beschaffen, dass diese gut lesbar sind und mit einem geeigneten Programm auch vorgelesen werden können.
Barrierefreiheit der sonstigen Informationen
Auch die sonstigen Informationen und Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Die „MLBF“ ist noch in Gründung. Sie nimmt Ihre Anliegen aber jetzt schon entgegen und leitet diese an die derzeit noch zuständigen Behörden der Bundesländer zur Bearbeitung weiter.